Meldepflichten und KI: Drei Quellen, die Berliner Leser kennen sollten
Wer KI-Aggregationen prüft, muss die Quellen kennen — nicht das Modell.
19. Januar 2026 · Redaktion API Gateway Kapitalwissen
Warum Quellen vor Modellen kommen
Ein KI-Modell ist so gut wie die Daten, die es zusammenführt. Wer die Quellen nicht kennt, kann das Ergebnis nicht einordnen. Für Berliner Leserinnen und Leser gibt es drei meldepflichtige Quellen, die wir regelmäßig heranziehen.
Drei Quellen, die wir benennen
1. Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger veröffentlicht verbindliche Unternehmensmeldungen. Wer eine Bilanz lesen will, findet sie hier in der verbindlichen Fassung. KI-Aggregationen, die Bilanzzahlen verwenden, sollten benennen, ob sie auf dem Bundesanzeiger oder auf einer sekundären Quelle beruhen.
2. BaFin-Meldungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht Meldungen zu Aufsichtsfragen und zu Marktauffälligkeiten. Wer eine KI-Aussage über Marktstörungen liest, sollte prüfen, ob die BaFin dazu etwas veröffentlicht hat.
3. Deutsche Bundesbank
Die Bundesbank veröffentlicht Zeitreihen zu Zinsen, zu Geldmengen und zu Außenhandel. Wer eine KI-Aggregation liest, die wirtschaftliche Indikatoren zusammenführt, sollte die Originalreihe kennen.
Was wir daraus machen
Wir zitieren diese Quellen mit Datum und mit der benannten Stelle. Eine KI-Aggregation, die ohne Quellenangabe arbeitet, übernehmen wir nicht. Das ist keine Skepsis gegen Modelle, sondern eine redaktionelle Grundregel: Die Quelle kommt vor dem Satz.
Wer eine Quelle vermisst, meldet sie über das Anfrageformular an die Redaktion. Wir prüfen jeden Vorschlag und nehmen ihn — wenn er tragfähig ist — in eine Folgearbeitung auf.